Haben Sie schon an Ihren Vorsorgeauftrag gedacht?

Was passierte, wenn Sie einen Unfall oder eine Krankheit haben und plötzlich nicht mehr urteilsfähig sind? Niemand denkt gerne an dieses schwere Schicksal, doch es kommt häufiger vor, als man denkt. In diesem Fall erledigen nicht automatisch die Angehörigen die persönliche Angelegenheiten, sonder von Amtes wegen die KESB. Selbst Verheiratete sollten einen Vorsorgeauftrag schreiben, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Auch im Falle von grösseren Aktienanlagen, Immobilien oder Unternehmen ist bei Verheirateten ein Vorsorgeauftrag sinnvoll. Alleinstehende Erwachsene sollten in jedem Fall einen Vorsorgeauftrag schreiben und die wichtigsten Dinge über ihre Finanzen und persönliche Angelegenheiten regeln. Die Erstellung eines Vorsorgeauftrages ist gar nicht so schwierig, mit einer Vorsorgeauftrag-Vorlage kann man diesen in kurzer Zeit erstellen.

Ergänzungsleistungen beantragen

In der Schweiz beziehen über 300’000 Menschen Ergänzungsleistungen (EL). Dabei ist die Ergänzungsleistung keine Sozialhilfe, sondern eine Versicherungsleistung, wenn die AHV- oder IV-Rente nicht reicht. Oftmals reicht die AHV und die Leistung aus der Pensionskasse nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Einen Antrag auf EL kann man bei der kantonalen EL-Stelle beantragen. Dazu muss man Auskunft über seine Wohnsituation und die finanziellen Verhältnisse geben.

Die EL-Stelle prüft auch grössere Barbezüge oder Schenkungen. Pro Jahr gibt es einen Freibetrag für Schenkungen von Fr. 10’000.-, die angerechnet werden. Man sollte also nicht leichtsinnig sein Vermögen verschenken und dann hoffen, dass die Behörden das nicht merken würden. Im schlimmsten Fall müsste man das geschenkte Geld wieder zurückfordern. Auch wer Vermögen hat, kann Ergänzungsleistungen beantragen. Fr. 37’500.- werden nicht angerechnet. Was darüber hinaus ist, wird mit 10% Vermögensverzehr pro Jahr angerechnet.

Wer eine EL bezieht hat darüber hinaus noch weitere Vergünstigungen, von der er profitieren kann. So z.B. werden bei EL-Bezügern auch die Franchise und der Selbstbehalt der Krankenkasse und die Kosten für den Zahnarzt übernommen. Auch Kosten für die Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in einer Tagesstätte werden bezahlt.

Wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht und mit dem Geld seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, der darf sich um die Versicherungsleistung EL bemühen. Weitere Informationen finden Sie bei Ergänzungsleistungen